Badeordnung
zum Badebetrieb unter Pandemiebedingungen
für das Römerbad Lindau

(Angelehnt an den DGfdB Fachbericht Pandemieplan, endgültige Regelwerksfassung, Version 2.0 vom 17. Mai 2021 der deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V.)

Präambel
Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Badeordnung des Römerbad Lindau vom 17.11.2017 und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Ergänzung nimmt Regelungen (z.B. behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutz bei der Nutzung dieses Bades dienen. Bei widersprüchlichen Regelungen zur weiter gültigen allgemeinen Badeordnung gelten grundsätzlich die Regelungen dieser Badeordnung zum Badebetrieb unter Pandemiebedingungen.
Dieses Schwimmbad wird im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder ab dem 21.05.2021 betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen des Badbetreibers sollen der Gefahr von Infektionen so weit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer
Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Badeordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch die gewählte Vorstandschaft des Römerbades beobachtet, die im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.

§ 1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad

1. Zutrittsberechtigt sind nur Mitglieder, die zum Zeitpunkt des Zutritts des Bades genesen*, vollständig geimpft* oder getestet* sind. Die entsprechenden dokumentierten Nachweise muss der Besucher eigenverantwortlich beim Betreten des Bades bei sich führen und zur Kontrolle jederzeit im Hausrechtsbereichs des Badens dem Vorstand, oder durch den Vorstand beauftragte Vertreter, vollständig vorzeigen. zum Entzug der Zugangsberechtigung ins Bad für die Dauer der Saison 2021.
* Getestete müssen ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorweisen. Der Test darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen oder einen PCR-Test, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt. Das Ergebnis muss von einer offiziellen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden.
*Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Vollständig bedeutet: Es muss auch die zweite Dosis verabreicht worden sein, wenn für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind (z. B. bei Biontech, Moderna und Astrazeneca). Erlaubt ist als Nachweis nur ein in der EU zugelassener Impfstoff.
*Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Nach dem Ablauf von sechs Monaten verfällt jedoch ihr Status als Genesener, das heißt, sie brauchen ab diesem Zeitpunkt wieder ein negatives Schnelltestergebnis oder eine Impfung.
2. Bei der Einhaltung der Regelungen setzen wir auf die Eigenverantwortung unserer Mitglieder. Zu Sicherstellung der Einhaltung führt jedoch der Vorstand, oder durch den Vorstand betraute Personen, Stichproben durch. Jedes Mitglied ist mit dem Betreten des Bades verpflichtete bei diesen Kotrollen aktiv mitzuwirken.
3. Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr* erforderlich.
4. Zur Einhaltung und Steuerung der maximal erlaubten Besucherzahlen und zur Infektionsrückverfolgung wird das vorhandene Chip-System genutzt. Jeder Besucher muss sich vor dem Betreten des Bades am Terminal an der Eingangstür mittels Chips einloggen. Beim Verlassen des Bades ist jeder Besucher verpflichtet, am Terminal am Ausgangsdrehkreuz sich wieder auszuloggen. Die Ein- und Auslogg-Pflicht gilt für jeden einzelnen Besucher, auch für Kinder! Ein Betreten des Bades ohne Ein- und Ausloggen mit dem
Chip ist verboten. Die Nichteinhaltung dieser Reglung führt zu einer Sperrung des Chips und somit zum Entzug der Zugangsberechtigung ins Bad für die Dauer der Saison 2021. Eltern sind für die Einhaltung dieser Regelung für ihre Kinder verantwortlich.
5. Zusätzlich zum elektronischen Zugangssystem mit Chip, wird den Besuchern das Ein- und Ausloggen über die luca-App ermöglicht. Hierzu befindet sich am Eingang ein QR-Code, der vor dem Betreten des Bades über die luca-App eingelesen werden muss. Das Auschecken erfolgt dann ebenfalls über die luca-App, je nach Einstellung der luca-App, automatisch oder aktiv. Die luca-App bietet eine schnelle und lückenlose Kontaktrückverfolgung im Austausch mit den Gesundheitsämtern, eine direkte Benachrichtigung bei Risikobewertung durch die Gesundheitsämter, eine verschlüsselte, sichere und verantwortungsvolle Datenübermittlung und eine automatisch erstellte und persönliche Kontakt- und Besuchshistorie.
6. FFP2-Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den
gekennzeichneten/ausgewiesenen Bereichen getragen werden. Dies sind alle Innenbereiche des Bades (Toiletten, Haupthaus, Umkleiden, Spinte, usw.). Wer der Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung nicht nachkommt, kann vom Besuch des Bades, für die Saison 2021, durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Ausnahmen gelten hier für Kinder unter zehn Jahren,  die vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung befreit sind.
7. Das Betreten und die Nutzung des Stegs sind für Kinder unter 10 Jahren, auch in Begleitung einer erwachsenen Person, untersagt. Lediglich der unmittelbare Zugang zum ersten Seeeinstieg (Leiter) auf dem Steg ist auch für Kinder unter 10 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt.
8. Zur optimalen platzsparenden Nutzung der Liegeflächen ist das
Vorreservieren von Liegeflächen untersagt. Der Flächenverbrauch für die genutzte Liegefläche muss auf das Wesentliche beschränkt werden. Nur so ist eine maximale Besucherzahl für das Bad zu gewährleisten. Der Vorstand oder seine Beauftragten behalten sich bei einer unrechtmäßigen Reservierung vor, die Gegenstände zu entfernen.
9. Das Aufstellen von Tischen und Stühlen auf der Kioskwiese ist während der Hauptbadezeiten (09:00–18:00 Uhr) nicht gestattet.
10. Die Nutzung der Sprunganlage auf dem Steg ist für die Dauer des
Pandemiebetriebes untersagt.
11. Die Nutzung der Warmduschen ist für die Dauer der Pandemie nicht möglich
12. Die Badezugänge zum See sind freizuhalten und unverzüglich nach dem Schwimmen zu verlassen.
13. Menschenansammlungen vor der Tür, am Badausgang, an Duschstellen, usw. sind zu vermeiden.
14. Anweisungen des Vorstandes oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
15. Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden und für die weitere Nutzung des Bades während des Pandemiebetriebs gesperrt werden.
16. Falls Teile des Bades nicht genutzt werden können, wird im Eingangsbereich oder über die Internetseite (www.roemerbad-lindau.de) schriftlich darauf aufmerksam gemacht.

§ 2 Allgemeine Hygienemaßnahmen

1.
Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das
Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
2. Hände sind häufig und gründlich zu waschen (Handhygiene).
3. Die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist, sind zu nutzen.
4. Husten und Niesen soll in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette) erfolgen.
5. FFP-2 Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den
gekennzeichneten/ausgewiesenen Bereichen getragen werden.

§ 3 Maßnahmen zur Abstandswahrung

1. In allen Räumen sind die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z. B. 2er- Regelung, Abstand 1,5 m) einzuhalten. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten ist zu warten, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
2. Dusch- und WC-Bereiche dürfen von maximal zwei Personen betreten werden.
3. Im Schwimmbereich des Sees, an den See-Zugängen und -Ausstiegen und auf dem Badefloss muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Gruppenbildungen, insbesondere auf dem Steg, sind zu vermeiden.
4. Auf die Beschilderungen und Anweisungen des Vorstands und seiner Beauftragten ist zu achten.
5. Der Sandkastenbereich und Spielbereiche dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie Gruppenregeln genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandsregeln ihrer Kinder verantwortlich.
6. Insbesondere auf dem Steg sind enge Begegnungen zu vermeiden und die gesamte Breite zum Ausweichen muss genutzt werden.
7. Die Wegeregelungen (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und
Abstandsmarkierungen im Bad sind einzuhalten. 8. Die Abstände sind auch im Wasser einzuhalten.

Lindau, 17.05.2021

Der Vorstand des Fördervereins Römerbad e.V.