{"id":134,"date":"2020-05-28T14:16:35","date_gmt":"2020-05-28T14:16:35","guid":{"rendered":"http:\/\/roemerbad-lindau.de\/?page_id=134"},"modified":"2020-05-28T14:41:07","modified_gmt":"2020-05-28T14:41:07","slug":"badeordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/roemerbad-lindau.de\/?page_id=134","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h4 style=\"color: #080e5d;\">Satzung F\u00f6rderverein R\u00f6merbad e.V.<\/h4>\n<h5 style=\"color: #080e5d;\">\u00a71 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins<\/h5>\n<p>1. Der Verein f\u00fchrt den Namen<br \/>\nF\u00f6rderverein R\u00f6merbad e.V.<\/p>\n<p>2. Sitz des Vereins ist Lindau (Bodensee).<\/p>\n<p>3. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>4. Das Gr\u00fcndungsjahr des Vereins ist 1991. Der Verein f\u00fchrt die Farben \u201egr\u00fcn-wei\u00dfblau\u201c.<\/p>\n<h5 style=\"color: #080e5d;\">\u00a72 Zweck des Vereins, Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h5>\n<p>1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des \u00f6ffentlichen Gesundheitswesens und der \u00f6ffentlichen Gesundheitspflege.<\/p>\n<p>2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Erhaltung und Pflege des R\u00f6merbades als st\u00e4dtisches Bad und den Betrieb als Vereinsbad und damit zur F\u00f6rderung des allgemeinen Wohlbefindens und der Gesundheit, besonders f\u00fcr Jugendliche und Senioren.<\/p>\n<p>3. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>4. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder \u00e4hnliche Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung des Vereins erhalten die Mitglieder keinerlei Zuwendungen.<\/p>\n<p>5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>6. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins zu gleichen Teilen an die Evangelische Hospitalstiftung Lindau (B), die Wasserwacht Lindau und den Verein \u201eWir helfen\u201c, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<h5 style=\"color: #080e5d;\">\u00a73 Mitgliedschaft<\/h5>\n<p>1. Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen werden, die den Zweck des Vereins unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>2. Der Verein besteht aus<\/p>\n<ul>\n<li>ordentlichen Mitgliedern<\/li>\n<li>F\u00f6rdermitgliedern<\/li>\n<li>Ehrenmitgliedern<\/li>\n<\/ul>\n<p>3. Ordentliche Mitglieder m\u00fcssen vollj\u00e4hrig sein. Sie haben das aktive und passive Stimmrecht. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind ordentliche Mitglieder ohne Stimmrecht. Ordentliche Mitglieder k\u00f6nnen beliebig oft pro Jahr das Vereinsbad nutzen.<\/p>\n<p>4. F\u00f6rdermitglieder sind Personen, die bereit sind, den Verein finanziell zu unterst\u00fctzen. Sie haben kein Stimmrecht. F\u00f6rdermitglieder k\u00f6nnen an sieben beliebigen Tagen pro Jahr das Vereinsbad nutzen.<\/p>\n<p>5. Die Mitgliedschaft ist nicht \u00fcbertragbar.<\/p>\n<p>6. Die Ehrenmitgliedschaft kann Personen, die sich besonders um die Belange des Vereins verdient gemacht haben, verliehen werden. Die Ehrenmitgliedschaft beginnt mit der Verleihung durch die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>7. Die Mitgliedschaft beginnt durch Antrag an den Vorstand, der \u00fcber die Aufnahme in den Verein entscheidet.<\/p>\n<p>8. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt kann mit viertelj\u00e4hriger, schriftlicher K\u00fcndigung zum Schluss eines Gesch\u00e4ftsjahres erfolgen. Der Ausschluss erfolgt durch den Vorstand bei groben Verst\u00f6\u00dfen gegen den Zweck des Vereins, gegen die Satzung oder gegen die R\u00f6merbadordnung.<\/p>\n<p>9. Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erl\u00f6schen s\u00e4mtliche, durch die Mitgliedschaft erworbenen Rechte, jedoch bleibt die Haftung f\u00fcr etwaige nicht erf\u00fcllte pers\u00f6nliche Verpflichtungen bestehen. Dem Ausgeschlossenen sind auf Verlangen die Gr\u00fcnde, welche zum Ausschluss gef\u00fchrt haben, schriftlich mitzuteilen. Gegen den Beschluss kann beim Vorstand innerhalb von vier Wochen Berufung eingelegt werden.<\/p>\n<h5 style=\"color: #080e5d;\">\u00a74 Mitgliedsbeitrag<\/h5>\n<p>1. Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge f\u00fcr die Mitglieder des Vereins werden durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit festgesetzt und durch die Beitragsordnung, als Anlage dieser Satzung, geregelt.<\/p>\n<p>2. Der Jahresbeitrag wird jeweils im ersten Quartal des Gesch\u00e4ftsjahres per Lastschriftverfahren eingezogen.<\/p>\n<p>3. Ehrenmitglieder sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.<\/p>\n<h5 style=\"color: #080e5d;\">\u00a75 Organe des Vereins<\/h5>\n<p>Organe des Vereins sind<\/p>\n<ul>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>der Vorstand<\/li>\n<li>zwei Rechnungspr\u00fcfer<\/li>\n<\/ul>\n<h5 style=\"color: #080e5d;\">\u00a76 Mitgliederversammlung<\/h5>\n<p>1. Innerhalb eines Gesch\u00e4ftsjahres hat eine Jahreshauptversammlung stattzufinden (ordentliche Mitgliederversammlung). Sie wird vom Vorstand zwei Wochen vorher in der Lindauer Zeitung (LZ), auf der Homepage des F\u00f6rdervereins R\u00f6merbad unter der Internetadresse <a href=\"http:\/\/www.roemerbad-lindau.de\">www.roemerbad-lindau.de<\/a> sowie auf der Facebookseite des F\u00f6rdervereins R\u00f6merbad \u201eR\u00f6mus\u201c bekanntgegeben. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter geleitet. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.<\/p>\n<p>2. Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft in allen Angelegenheiten, f\u00fcr die nach der Satzung nicht ein anderes Organ zust\u00e4ndig ist. Sie beschlie\u00dft insbesondere \u00fcber<\/p>\n<ul>\n<li>Wahl und Benennung der Vorstandsmitglieder und der Rechnungspr\u00fcfer<\/li>\n<li>\u00c4nderung der Satzung<\/li>\n<li>Festsetzung der H\u00f6he der Beitr\u00e4ge (Beitragsordnung als Anlage der Satzung)<\/li>\n<li>die Entlastung des Vorstands nach Vorlage des Rechnungsberichts sowie Entgegennahme des Kassenpr\u00fcfungsberichts<\/li>\n<li>Verleihung der Ehrenmitgliedschaft<\/li>\n<li>Verleihung der Ehrenmitgliedschaft<\/li>\n<\/ul>\n<p>3. Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung sind sp\u00e4testens f\u00fcnf Tage vor dem Versammlungstermin beim Vorsitzenden einzureichen.<\/p>\n<p>4. Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig und entscheidet &#8211; au\u00dfer bei der Aufl\u00f6sung des Vereins &#8211; durch einfache Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<\/p>\n<p>5. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung kann durch den Vorstand nach Bedarf einberufen werden. Sie ist einzuberufen, wenn mindestens 1\/3 der Mitglieder dies schriftlich beantragen.<\/p>\n<p>6. Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich niederzulegen und vom Schriftf\u00fchrer und 1. Vorsitzenden zu unterschreiben.<\/p>\n<h5 style=\"color: #080e5d;\">\u00a77 Vorstand, erweiterter Vorstand und Rechnungspr\u00fcfer<\/h5>\n<p>1. Der Vorstand besteht aus<\/p>\n<ul>\n<li>dem 1. Vorsitzenden<\/li>\n<li>dem 2. Vorsitzenden<\/li>\n<li>dem Kassier<\/li>\n<li>dem Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<\/ul>\n<p>2. Der F\u00f6rderverein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden allein vertreten. Im Innenverh\u00e4ltnis ist die Vertretungsbefugnis des 2. Vorsitzenden auf den Fall der Verhinderung des 1. Vorsitzenden beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>3. Dem erweiterten Vorstand geh\u00f6ren neben den gew\u00e4hlten Mitgliedern des Vorstandes h\u00f6chstens sechs aus der Mitgliederversammlung zu w\u00e4hlende Mitglieder an. Als Beisitzer unterst\u00fctzen sie die Arbeit des Vorstandes.<\/p>\n<p>4. Den Rechnungspr\u00fcfern obliegen die j\u00e4hrliche Pr\u00fcfung der Kassen- und Buchf\u00fchrung und der Bericht in der Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>5. Die Amtszeiten der Vorstandsmitglieder beginnen mit der Wahl und Best\u00e4tigung durch die Mitgliederversammlung. Sie enden nach zwei Jahren. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>6. Der Vorstand leitet den Verein. Er ist f\u00fcr alle Aufgaben zust\u00e4ndig, die nicht durch Satzung der Mitgliederversammlung oder dem 1. Vorsitzenden vorbehalten sind.<\/p>\n<p>7. Sitzungen des Vorstandes werden vom 1. Vorsitzenden nach Bedarf schriftlich oder m\u00fcndlich einberufen. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des 2. Vorsitzenden.<\/p>\n<h5 style=\"color: #080e5d;\">\u00a78 Ordnungsmittel<\/h5>\n<p>Der Vorstand kann auf eigenen Verantwortung Ordnungsmittel in Form eines zeitweiligen Zutritts- oder Badeverbot f\u00fcr das R\u00f6merbad f\u00fcr einzelne Mitglieder verh\u00e4ngen, wenn<\/p>\n<ul>\n<li>das Mitglied Vereinszielen zuwiderhandelt.<\/li>\n<li>trotz Abmahnungen seinen Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verein nicht nachkommt.<\/li>\n<li>das Verhalten des Mitglieds den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im R\u00f6merbad, insbesondere gegen die R\u00f6merbadordnung verst\u00f6\u00dft.<\/li>\n<li>das Mitglied unbefugten Personen Zutritt zum R\u00f6merbad verschafft.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ein vereinsinternes Rechtsmittel gegen den Beschluss des Vorstandes existiert nicht.<\/p>\n<h5 style=\"color: #080e5d;\">\u00a79 Beitragsordnung, R\u00f6merbadordnung<\/h5>\n<p>1. Die Beitragsordnung, als Anlage dieser Satzung, regelt die Beitr\u00e4ge f\u00fcr die Mitglieder gem\u00e4\u00df \u00a7 3 dieser Satzung.<\/p>\n<p>2. Die Benutzung des R\u00f6merbads und der dazugeh\u00f6rigen Anlagen wird von der Mitgliederversammlung in der R\u00f6merbadordnung, die nicht Bestandteil dieser Satzung ist, geregelt. Diese Ordnung kann von der Mitgliederversammlung in einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.<\/p>\n<h5 style=\"color: #080e5d;\">\u00a710 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h5>\n<p>1. Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, in der mindestens 2\/3 der Mitglieder anwesend sind. Im Falle der Beschlussunf\u00e4higkeit ist innerhalb von drei Monaten erneut eine Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist. In der Einladung ist darauf hinzuweisen.<\/p>\n<p>2. Die Aufl\u00f6sung ist beschlossen, wenn mindestens 2\/3 der Anwesenden daf\u00fcr stimmen.<\/p>\n<p>3. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins sind hinsichtlich der Verm\u00f6gensverwendung die Bestimmungen zur Gemeinn\u00fctzigkeit in \u00a7 2 Abs. 6 der Satzung einzuhalten.<\/p>\n<h5 style=\"color: #080e5d;\">\u00a711 Inkrafttreten der Neufassung der Satzung<\/h5>\n<p>Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 07. August 2018 ge\u00e4ndert und in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die ge\u00e4nderte Fassung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n<p>Lindau (B), 07. August 2018<\/p>\n<p>F\u00fcr den F\u00f6rderverein:<\/p>\n<p>gez. Birgit Russ 1. Vorsitzende<\/p>\n<h4 style=\"color: #080e5d;\">Anlage 1<\/h4>\n<h5 style=\"color: #080e5d;\">Beitragsordnung<\/h5>\n<p>ordentliches Mitglied<br \/>\n50 Euro<\/p>\n<p>F\u00f6rdermitglied<br \/>\n15 Euro + einmalig 10 Euro Verwaltungsgeb\u00fchr<\/p>\n<p>Familie<br \/>\n(mit Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)<br \/>\n100 Euro<\/p>\n<p>Jugendliche<br \/>\n(Einzelmitglied bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)<br \/>\n20 Euro<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung F\u00f6rderverein R\u00f6merbad e.V. \u00a71 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins 1. Der Verein f\u00fchrt den Namen F\u00f6rderverein R\u00f6merbad e.V. 2. Sitz des Vereins ist Lindau (Bodensee). 3. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. 4. Das Gr\u00fcndungsjahr des Vereins ist 1991. Der Verein f\u00fchrt die Farben \u201egr\u00fcn-wei\u00dfblau\u201c. \u00a72 Zweck des Vereins, Gemeinn\u00fctzigkeit 1. 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