{"id":137,"date":"2020-05-28T14:22:34","date_gmt":"2020-05-28T14:22:34","guid":{"rendered":"http:\/\/roemerbad-lindau.de\/?page_id=137"},"modified":"2020-05-28T14:24:32","modified_gmt":"2020-05-28T14:24:32","slug":"badeordnung-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/roemerbad-lindau.de\/?page_id=137","title":{"rendered":"Badeordnung"},"content":{"rendered":"<h4 style=\"color: #080e5d;\">R\u00f6merbadordnung<\/h4>\n<p>Die R\u00f6merbadordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Vereinsbad an der R\u00f6merschanze in Lindau (B). Sie ist verbindlich f\u00fcr alle Mitglieder und G\u00e4ste Mit dem Betreten des Vereinsgel\u00e4ndes verpflichten sie sich, die R\u00f6merbadordnung einzuhalten.<\/p>\n<h5 style=\"color: #080e5d;\">1. Allgemeines<\/h5>\n<p>Das R\u00f6merbad Lindau (B) umfasst die durch den Steg eingegrenzte Schwimmfl\u00e4che, die Liegewiesen und alle zum Betrieb dienenden Einrichtungen, die dem F\u00f6rderverein R\u00f6merbad e.V. zur Nutzung \u00fcberlassen sind. Vom R\u00f6merbad ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten. Betrunkenen Personen ist der Aufenthalt im R\u00f6merbad nicht gestattet. Die Benutzung der Einrichtungen im R\u00f6merbad steht allen Mitgliedern gem. \u00a7 3 der Satzung zu.<\/p>\n<h5 style=\"color: #080e5d;\">2. Zugangsberechtigung<\/h5>\n<p>1. Der Zugang in das R\u00f6merbad und seine Benutzung ist nur Mitgliedern und deren Kindern unter 18 Jahren bzw. Jugendlichen als Einzelmitglieder mit dem pers\u00f6nlichen Chip zum \u00d6ffnen der Eingangst\u00fcre bei ordentlichen Mitgliedern bzw. der Zugangsberechtigungskarte bei F\u00f6rdermitgliedern und dem jeweils g\u00fcltigen Mitgliedsausweis gestattet. Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer geeigneten Aufsichtsperson gestattet. Jugendlichen unter 14 Jahren ist der Aufenthalt ohne Begleitung ihrer Eltern oder einer Aufsichtsperson bis 20.00 Uhr gestattet.<\/p>\n<p>2. Die Vorstandschaft entscheidet \u00fcber eine weitere Freigabe der Zugangsberechtigung in bestimmten F\u00e4llen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Sportbetriebs, bei Veranstaltungen und sonstigen Anl\u00e4ssen, die einen Zugang von Nichtmitgliedern berechtigen. Zu Vereinsveranstaltungen oder anderen wichtigen Gr\u00fcnden kann das Bad ganz oder teilweise geschlossen werden.<\/p>\n<p>3. Beauftragten der Vorstandschaft ist bei der Durchf\u00fchrung einer Eingangskontrolle die g\u00fcltige Zugangsberechtigung bzw. der Mitgliedsausweis vorzuzeigen.<\/p>\n<p>4. Bei einer missbr\u00e4uchlichen Verwendung der Chips zum \u00d6ffnen der Eingangst\u00fcre f\u00fcr ordentliche Mitglieder, der Zugangsberechtigungskarte f\u00fcr F\u00f6rdermitglieder, sowie des Mitgliedsausweises, k\u00f6nnen diese eingezogen werden. Eine Weitergabe von Chip und Karte an andere Personen ist nicht gestattet. Auch ist das Einschleusen von Nichtmitgliedern untersagt. Bei wiederholter Missachtung der Regeln zur Zugangsberechtigung kann das Mitglied aus dem F\u00f6rderverein R\u00f6merbad e.V. ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>5. Die Zulassung von G\u00e4sten, Stipendiaten oder anderen Gruppen kann nur vom Vorstand genehmigt werden.<\/p>\n<h5 style=\"color: #080e5d;\">3. Nutzung des Haupthauses, der Schlie\u00dff\u00e4cher und der Kabinenh\u00e4user.<\/h5>\n<p>1. Das Haupthaus soll nicht in nasser Badebekleidung betreten werden. Zum Wechseln der nassen Badebekleidung ist die Umkleidekabine im Freien und das sog. Versehrtenh\u00e4usle am Steg zu verwenden.<\/p>\n<p>2. Die \u00f6ffentlichen Schlie\u00dff\u00e4cher sind beim Verlassen des Bades zu leeren. Auf den Schlie\u00dff\u00e4chern d\u00fcrfen wegen Verletzungsgefahr keine Gegenst\u00e4nde gelagert werden.<\/p>\n<p>3. Die Kabinen sind in ordentlichem Zustand zu halten, bei Saisonende zu leeren und zu s\u00e4ubern.<\/p>\n<h5 style=\"color: #080e5d;\">4. Grunds\u00e4tzliches Verhalten im R\u00f6merbad<\/h5>\n<p>1. Die Benutzer haben alles zu unterlassen, das den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im R\u00f6merbad widerspricht. Verunreinigungen oder Verschmutzungen sind zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Bei Verunreinigungen wird ein Reinigungsentgelt von mindestens 25 Euro erhoben.<\/p>\n<p>2. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.<\/p>\n<p>3. Platzreservierungen jeder Art ohne pers\u00f6nliche Anwesenheit werden im Bad nicht geduldet.<\/p>\n<p>4. Pers\u00f6nliche Gegenst\u00e4nde sind so zu sichern, dass andere nicht gef\u00e4hrdet werden (Schirme, etc.)<\/p>\n<h5 style=\"color: #080e5d;\">5. Verhalten beim Baden<\/h5>\n<p>1. Das Baden im Bodensee geschieht auf eigene Gefahr. Das R\u00f6merbad Lindau(B) ist nur f\u00fcr Schwimmer geeignet.<\/p>\n<p>Au\u00dferhalb des Stegbereichs darf nur l\u00e4ngsseits des Steges und nicht in die Zonen der Bodensee-Schifffahrt und des \u00fcbrigen Schiffverkehrs geschwommen werden.<\/p>\n<p>2. Verunreinigungen des Wassers jeglicher Art sind zu vermeiden. Das F\u00fcttern von Wasserv\u00f6geln ist untersagt.<\/p>\n<h5 style=\"color: #080e5d;\">6. Verhalten auf der Steganlage des R\u00f6merbades<\/h5>\n<p>1. Rennen auf dem Steg ist nicht gestattet.<\/p>\n<p>2. Springen vom Steg ins Wasser und vom Gel\u00e4nder des Stegs ist untersagt. Springen vom Sprungbrett ist nur bei geeignetem Wasserstand unter Aufsicht und auf eigene Gefahr erlaubt.<\/p>\n<p>3. F\u00fcr Kleinkinder und Kinderwagen ist der Steg gesperrt.<\/p>\n<p>4. Bei Unwetter ist der Bodensee unverz\u00fcglich zu verlassen und der Steg zu r\u00e4umen.<\/p>\n<h5 style=\"color: #080e5d;\">7. Haftung und Unf\u00e4lle<\/h5>\n<p>1. Kinder unter 18 Jahren unterliegen der elterlichen Aufsicht. F\u00fcr mitgebrachte Gegenst\u00e4nde wie z.B. Liegen, Luftmatratzen und Wertsachen \u00fcbernimmt der Verein keine Haftung.<\/p>\n<p>2. Bei Ertrinkungsgefahr, Ungl\u00fccks- und Notf\u00e4llen haben die Anwesenden unverz\u00fcglich Hilfe zu leisten, bzw. Rettungs- und Hilfsma\u00dfnahmen einzuleiten.<\/p>\n<h5 style=\"color: #080e5d;\">8. Aufsicht<\/h5>\n<p>1. Unf\u00e4lle sind unverz\u00fcglich der Vorstandschaft zu melden.<\/p>\n<p>2. Den Anordnungen der Vorstandschaft und ihren Beauftragten ist Folge zu leisten.<\/p>\n<p>Sie k\u00f6nnen Personen<br \/>\na) die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gef\u00e4hrden<br \/>\nb) die andere Badeg\u00e4ste bel\u00e4stigen<br \/>\nc) die trotz Ermahnungen gegen Bestimmungen der R\u00f6merbadordnung versto\u00dfen vom R\u00f6merbad verweisen.<\/p>\n<p>Den in Ziffer a &#8211; c genannten Personen kann der Zutritt zum Bad teilweise oder dauernd untersagt werden bzw. kann der Ausschluss aus dem F\u00f6rderverein R\u00f6merbad erfolgen. Widersetzungen k\u00f6nnen Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch nach sich ziehen<\/p>\n<h5 style=\"color: #080e5d;\">9. Inkrafttreten und \u00c4nderung der R\u00f6merbadordnung<\/h5>\n<p>1. Die R\u00f6merbadordnung ist nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17. November 2017 g\u00fcltig.<\/p>\n<p>2. \u00c4nderungen sind mit einfacher Mehrheit durch die Mitgliederversammlung m\u00f6glich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>R\u00f6merbadordnung Die R\u00f6merbadordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Vereinsbad an der R\u00f6merschanze in Lindau (B). Sie ist verbindlich f\u00fcr alle Mitglieder und G\u00e4ste Mit dem Betreten des Vereinsgel\u00e4ndes verpflichten sie sich, die R\u00f6merbadordnung einzuhalten. 1. 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