Römerbadordnung

Die Römerbadordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Vereinsbad an der Römerschanze in Lindau (B). Sie ist verbindlich für alle Mitglieder und Gäste Mit dem Betreten des Vereinsgeländes verpflichten sie sich, die Römerbadordnung einzuhalten.

1. Allgemeines

Das Römerbad Lindau (B) umfasst die durch den Steg eingegrenzte Schwimmfläche, die Liegewiesen und alle zum Betrieb dienenden Einrichtungen, die dem Förderverein Römerbad e.V. zur Nutzung überlassen sind. Vom Römerbad ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten. Betrunkenen Personen ist der Aufenthalt im Römerbad nicht gestattet. Die Benutzung der Einrichtungen im Römerbad steht allen Mitgliedern gem. § 3 der Satzung zu.

2. Zugangsberechtigung

1. Der Zugang in das Römerbad und seine Benutzung ist nur Mitgliedern und deren Kindern unter 18 Jahren bzw. Jugendlichen als Einzelmitglieder mit dem persönlichen Chip zum Öffnen der Eingangstüre bei ordentlichen Mitgliedern bzw. der Zugangsberechtigungskarte bei Fördermitgliedern und dem jeweils gültigen Mitgliedsausweis gestattet. Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer geeigneten Aufsichtsperson gestattet. Jugendlichen unter 14 Jahren ist der Aufenthalt ohne Begleitung ihrer Eltern oder einer Aufsichtsperson bis 20.00 Uhr gestattet.

2. Die Vorstandschaft entscheidet über eine weitere Freigabe der Zugangsberechtigung in bestimmten Fällen. Dies gilt insbesondere für die Durchführung des Sportbetriebs, bei Veranstaltungen und sonstigen Anlässen, die einen Zugang von Nichtmitgliedern berechtigen. Zu Vereinsveranstaltungen oder anderen wichtigen Gründen kann das Bad ganz oder teilweise geschlossen werden.

3. Beauftragten der Vorstandschaft ist bei der Durchführung einer Eingangskontrolle die gültige Zugangsberechtigung bzw. der Mitgliedsausweis vorzuzeigen.

4. Bei einer missbräuchlichen Verwendung der Chips zum Öffnen der Eingangstüre für ordentliche Mitglieder, der Zugangsberechtigungskarte für Fördermitglieder, sowie des Mitgliedsausweises, können diese eingezogen werden. Eine Weitergabe von Chip und Karte an andere Personen ist nicht gestattet. Auch ist das Einschleusen von Nichtmitgliedern untersagt. Bei wiederholter Missachtung der Regeln zur Zugangsberechtigung kann das Mitglied aus dem Förderverein Römerbad e.V. ausgeschlossen werden.

5. Die Zulassung von Gästen, Stipendiaten oder anderen Gruppen kann nur vom Vorstand genehmigt werden.

3. Nutzung des Haupthauses, der Schließfächer und der Kabinenhäuser.

1. Das Haupthaus soll nicht in nasser Badebekleidung betreten werden. Zum Wechseln der nassen Badebekleidung ist die Umkleidekabine im Freien und das sog. Versehrtenhäusle am Steg zu verwenden.

2. Die öffentlichen Schließfächer sind beim Verlassen des Bades zu leeren. Auf den Schließfächern dürfen wegen Verletzungsgefahr keine Gegenstände gelagert werden.

3. Die Kabinen sind in ordentlichem Zustand zu halten, bei Saisonende zu leeren und zu säubern.

4. Grundsätzliches Verhalten im Römerbad

1. Die Benutzer haben alles zu unterlassen, das den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Römerbad widerspricht. Verunreinigungen oder Verschmutzungen sind zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Bei Verunreinigungen wird ein Reinigungsentgelt von mindestens 25 Euro erhoben.

2. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.

3. Platzreservierungen jeder Art ohne persönliche Anwesenheit werden im Bad nicht geduldet.

4. Persönliche Gegenstände sind so zu sichern, dass andere nicht gefährdet werden (Schirme, etc.)

5. Verhalten beim Baden

1. Das Baden im Bodensee geschieht auf eigene Gefahr. Das Römerbad Lindau(B) ist nur für Schwimmer geeignet.

Außerhalb des Stegbereichs darf nur längsseits des Steges und nicht in die Zonen der Bodensee-Schifffahrt und des übrigen Schiffverkehrs geschwommen werden.

2. Verunreinigungen des Wassers jeglicher Art sind zu vermeiden. Das Füttern von Wasservögeln ist untersagt.

6. Verhalten auf der Steganlage des Römerbades

1. Rennen auf dem Steg ist nicht gestattet.

2. Springen vom Steg ins Wasser und vom Geländer des Stegs ist untersagt. Springen vom Sprungbrett ist nur bei geeignetem Wasserstand unter Aufsicht und auf eigene Gefahr erlaubt.

3. Für Kleinkinder und Kinderwagen ist der Steg gesperrt.

4. Bei Unwetter ist der Bodensee unverzüglich zu verlassen und der Steg zu räumen.

7. Haftung und Unfälle

1. Kinder unter 18 Jahren unterliegen der elterlichen Aufsicht. Für mitgebrachte Gegenstände wie z.B. Liegen, Luftmatratzen und Wertsachen übernimmt der Verein keine Haftung.

2. Bei Ertrinkungsgefahr, Unglücks- und Notfällen haben die Anwesenden unverzüglich Hilfe zu leisten, bzw. Rettungs- und Hilfsmaßnahmen einzuleiten.

8. Aufsicht

1. Unfälle sind unverzüglich der Vorstandschaft zu melden.

2. Den Anordnungen der Vorstandschaft und ihren Beauftragten ist Folge zu leisten.

Sie können Personen
a) die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden
b) die andere Badegäste belästigen
c) die trotz Ermahnungen gegen Bestimmungen der Römerbadordnung verstoßen vom Römerbad verweisen.

Den in Ziffer a – c genannten Personen kann der Zutritt zum Bad teilweise oder dauernd untersagt werden bzw. kann der Ausschluss aus dem Förderverein Römerbad erfolgen. Widersetzungen können Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch nach sich ziehen

9. Inkrafttreten und Änderung der Römerbadordnung

1. Die Römerbadordnung ist nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17. November 2017 gültig.

2. Änderungen sind mit einfacher Mehrheit durch die Mitgliederversammlung möglich.