Eine freudige Nachricht im herbstlichen Mai: Wir dürfen das Römerbad am 22. Mai öffnen. Für den Eintritt und den Aufenthalt im Bad gelten die bekannten AHA-Regeln und neue Corona-Regeln. Im Bad ist die vollständige „Badeordnung zum Badebetrieb unter Pandemiebedingungen“ zur Information ausgehängt, ebenso finden Sie die aktuelle Badeordnung auf der Homepage des Römerbads (www.roemerbad-lindau.de).
Wir sind startklar
Vorbehaltlich der Wetterlage öffnen wir das Römerbad am 22. Mai ab 10 Uhr. Beim Auswintern sind wir gut vorangekommen, weshalb das Bad startklar ist. Im Winter haben wir u.a. 50 neue Stühle und 16 Tonnen Sand für den Sandkasten besorgt, Bretter auf dem Steg ausgetauscht und ein Bewässerungssystem für die hintere Liegewiese installiert. Als Beitrag des Vereins an der Gartenschau wurden im Eingangsbereich, der vom Kiosk nicht benötigt wird, große Pflanzkübel und eine Beach-Bude aufgestellt.
Es ist also alles vorbereitet für entspannte und sonnige Stunden in unserem Bad.
Wir bitten Sie folgende Corona-Regeln und die Beschilderung im Bad zu beachten
Zutritt nur für 3 G: Geimpft, Genesen oder Getestet
Zutritt zum Bad haben in diesem Sommer nach der aktuellen Verordnung nur Genesene, Geimpfte und Getestete.
Getestete müssen ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorweisen. Der Test darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen oder einen PCR-Test, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt. Das Ergebnis muss von einer offiziellen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden.
Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Vollständig bedeutet: Es muss auch die zweite Dosis verabreicht worden sein, wenn für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind (z. B. bei Biontech, Moderna und Astrazeneca). Erlaubt ist als Nachweis nur ein in der EU zugelassener Impfstoff.
Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Nach dem Ablauf von sechs Monaten verfällt jedoch ihr Status als Genesener, das heißt, sie brauchen ab diesem Zeitpunkt wieder ein negatives Schnelltestergebnis oder eine Impfung.
Die gesetzlichen Zugangskriterien werden tagesaktuell am Eingang bekanntgegeben. Wir bitten Sie, darauf zu achten und sie einzuhalten.
Bei der Einhaltung der Regelungen setzen wir auf die Eigenverantwortung unserer Mitglieder. Zur Sicherstellung der Einhaltung führt jedoch der Vorstand, oder durch den Vorstand betraute Personen, Stichproben durch. Jedes Mitglied ist mit dem Betreten des Bades verpflichtete bei diesen Kontrollen aktiv mitzuwirken.
luca App im Einsatz
Zusätzlich zum elektronischen Zugangssystem mit Chip, wird den Besuchern das Ein- und Ausloggen über die luca-App ermöglicht. Hierzu befindet sich am Eingang ein QR-Code, der vor dem Betreten des Bades über die luca-App eingelesen werden muss. Das Auschecken erfolgt dann ebenfalls über die luca-App, je nach Einstellung der luca-App, automatisch oder aktiv. Die luca-App bietet eine schnelle und lückenlose Kontaktrückverfolgung im Austausch mit den Gesundheitsämtern, eine direkte Benachrichtigung bei Risikobewertung durch die Gesundheitsämter, eine verschlüsselte, sichere und verantwortungsvolle Datenübermittlung und eine automatisch erstellte und persönliche Kontakt- und Besuchshistorie.
Wir bitten Sie, die Luca App zu nutzen.
Chip-System zur Besuchersteuerung
Zur Einhaltung und Steuerung der maximal erlaubten Besucherzahlen und zur Infektionsrückverfolgung wird das vorhandene Chip-System genutzt. Jeder Besucher muss sich vor dem Betreten des Bades am Terminal an der Eingangstür mittels Chips einloggen. Beim Verlassen des Bades ist jeder Besucher verpflichtet, am Terminal am Ausgangsdrehkreuz sich wieder auszuloggen. Die Ein- und Auslogg-Pflicht gilt für jeden einzelnen Besucher, auch für Kinder! Ein Betreten des Bades ohne Ein- und Ausloggen mit dem Chip ist verboten. Die Nichteinhaltung dieser Reglung führt zu einer Sperrung des Chips und somit zum Entzug der Zugangsberechtigung ins Bad für die Dauer der Saison 2021. Eltern sind für die Einhaltung dieser Regelung für ihre Kinder verantwortlich.
Nur mit FFP2-Maske im Bad
FFP2-Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten/ausgewiesenen Bereichen getragen werden. Dies sind alle Innenbereiche des Bades (Toiletten, Haupthaus, Umkleiden, Spinte, usw.). Wer der Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung – es ist nur eine FFP2 Maske zulässig – nicht nachkommt, kann vom Besuch des Bades für die Saison 2021 durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Ausnahmen gelten hier für Kinder unter zehn Jahren, die vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung befreit sind.
Abstand halten
In allen Räumen sind die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z. B. 2er-Regelung, Abstand 1,5 m) einzuhalten. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten ist zu warten, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
Zur optimalen platzsparenden Nutzung der Liegeflächen ist das Vorreservieren von Liegeflächen untersagt. Der Flächenverbrauch für die genutzte Liegefläche muss auf das Wesentliche beschränkt werden. Nur so ist eine maximale Besucherzahl für das Bad zu gewährleisten. Der Vorstand oder seine Beauftragten behalten sich bei einer unrechtmäßigen Reservierung vor, die Gegenstände zu entfernen.
Das Aufstellen von Tischen und Stühlen auf der Kioskwiese ist während der Hauptbadezeiten (09:00–18:00 Uhr) nicht gestattet.
Der Sandkastenbereich und Spielbereiche dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie Gruppenregeln genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandsregeln ihrer Kinder verantwortlich.
Auf die Beschilderungen und Anweisungen des Vorstands und seiner Beauftragten ist zu achten.
Badeordnung im Bad und auf der Homepage
Im Bad ist die vollständige Pandemie-Badeordnung zu Ihrer Information ausgehängt, ebenso finden Sie die aktuelle Badeordnung im Pandemiebetrieb auf der Homepage des Römerbads (www.roemerbad-lindau.de).