Jahreshauptversammlung des Fördervereins Römerbad am 10. April 2025, um 18.30 Uhr in der Inselhalle
Tagesordnung
- Begrüßung und Eröffnung, Protokoll der Jahreshauptversammlung 2024
- Gedenken verstorbener Mitglieder
- Bericht des Vorstandes
- Bericht der Rechnungsprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Satzungsänderung: § 4 (Mitgliedsbeitrag), § 9 (Beitragsordnung, Römerbadordnung) und Anlage 1 der Satzung (genauer Wortlaut einsehbar unter www.roemerbad-lindau.de)
- Neuwahlen des Vorstandes und der Rechnungsprüfer
- Anträge / Verschiedenes (schriftlich bis 03. April 2025)
gez.
Birgit Russ, Vorsitzende
In der Jahreshauptversammlung am 10. April 2025 soll über folgende Änderungen der Satzung beschlossen werden:
§4 Mitgliedsbeitrag
Die Höhe der Beiträge für die Mitglieder des Vereins werden durch die
Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit festgesetzt und durch die Beitragsordnung, als Anlage dieser Satzung, geregelt.
Änderung:
Die Höhe der Beiträge für die Mitglieder des Vereins werden durch die
Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit festgesetzt und durch die Beitragsordnung, als Anlage dieser Satzung der Badeordnung, geregelt.
§9 Beitragsordnung, Römerbadordnung
Die Beitragsordnung, als Anlage dieser Satzung, regelt die Beiträge für die Mitglieder gemäß § 3 dieser Satzung.
Die Benutzung des Römerbads und der dazugehörigen Anlagen wird von der Mitgliederversammlung in der Römerbadordnung, die nicht Bestandteil dieser Satzung ist, geregelt. Diese Ordnung kann von der Mitgliederversammlung in einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Änderung:
Die Beitragsordnung, als Anlage dieser Satzung der Badeordnung, regelt die Beiträge für die Mitglieder gemäß § 3 dieser Satzung.
Die Benutzung des Römerbads und der dazugehörigen Anlagen wird von der Mitgliederversammlung in der Römerbadordnung, die nicht Bestandteil dieser Satzung ist,
geregelt. Diese Ordnung kann von der Mitgliederversammlung in einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Die bisherige Anlage 1 der Satzung wird zur Anlage 1 der Badeordnung und lautet wie folgt:
Beitragsordnung (als Anlage 1 der Badeordnung):
Ordentliches Mitglied
50 60 Euro
Fördermitglied nur für bestehende (derzeit keine Neuaufnahmen und auch kein Wechsel von ordentlicher Mitgliedschaft zu Fördermitgliedschaft möglich)
15 25 Euro + einmalig 10 Euro Verwaltungsgebühr
Familie (mit Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
100 120 Euro
Jugendliche (Einzelmitglied bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
20 25 Euro